QM Richtlinien Zahnarztpraxis: Entspannt zur nächsten Begehung

Frauke Heck

Autorin & Expertin für Praxisorganisation und QM-Beauftragte für Zahnarztpraxen

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Inhaltsverzeichnis

QM Richtlinien Zahnarztpraxis: So bereitest Du Deine Praxis auf die nächste Begehung vor

Wenn Du eine Zahnarztpraxis leitest, wirst Du früher oder später mit ihr konfrontiert: der behördlichen Praxisbegehung. Und meist kommt sie nicht allein – denn es gibt nicht nur eine Begehung, sondern gleich mehrere Behörden, die unterschiedliche Bereiche Deiner Praxis kontrollieren.

Ein Großteil der Anforderungen ergibt sich aus den QM Richtlinien für Zahnarztpraxen, insbesondere den Vorgaben des G-BA. Wer hier gut vorbereitet ist, spart Nerven – und kann der nächsten Begehung deutlich entspannter entgegensehen.

In diesem Artikel zeige ich Dir, welche Begehungen auf Dich zukommen, was dabei wirklich geprüft wird und wie Du Dich gezielt vorbereiten kannst – ganz ohne Panik, sondern mit einem klaren Plan.

Wer kontrolliert was? – Diese Begehungen erwarten Dich

Je nach Bereich Deiner Zahnarztpraxis kommen unterschiedliche Behörden zur Begehung – mit jeweils eigenen Prüfschwerpunkten und Anforderungen. Wichtig ist: Es handelt sich dabei nicht um eine einzige Prüfung, sondern um mehrere separate Begehungen, für die unterschiedliche gesetzliche Vorgaben gelten – viele davon sind durch die QM Richtlinien für Zahnarztpraxen definiert.

Damit Du den Überblick behältst, findest Du hier eine Übersicht über die wichtigsten Begehungstypen – und worauf Du Dich bei jeder einzelnen vorbereiten solltest.

Gesundheitsamt – Infektionshygienische Begehung

Das Gesundheitsamt prüft, ob Deine Praxis die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) einhält. Diese Praxisbegehung ist die häufigste – und betrifft alle Zahnarztpraxen.

Typische Prüfschwerpunkte:

Hygieneplan, Reinigungs- & Desinfektionspläne

Organisation der Aufbereitung (RDG, Sterilisation)

Nachweise zur Schulung des Personals

Impfstatus & Belehrung nach § 23/§ 35 IfSG

Praxis-Tipp:

Reinigungspläne sollten sichtbar aushängen und Schulungsnachweise vollständig dokumentiert sein – das ist nicht nur Pflicht, sondern schützt Dich bei jeder Begehung.

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Regierungspräsidium – Medizinproduktebegehung

Bei dieser Begehung steht die Einhaltung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und des Medizinprodukterechts-Durchführungsgesetzes (MPDG) im Fokus. Ziel ist es, die sichere Nutzung aller medizinischen Geräte und Instrumente in Deiner Praxis zu gewährleisten.

Auch hier greifen viele Vorgaben der QM Richtlinien für Zahnarztpraxen – besonders im Hinblick auf Dokumentation und Nachweispflichten. Wichtig: Die Unterlagen müssen lückenlos und nachvollziehbar sein, oft auch rückwirkend über drei Jahre.

Typische Prüfpunkte:

Vollständiges Bestandsverzeichnis aller Medizinprodukte

Einweisungsdokumentation für alle Geräte

Wartungs-, Validierungs- und Prüfprotokolle (mind. 3 Jahre rückwirkend)

Dokumentierte Freigabeprozesse und Freigabekriterien bei der Aufbereitung

Praxis-Tipp:

Leg ein Medizinprodukteverzeichnis an, in dem alle Geräte mit Hersteller, Inbetriebnahmedatum, Wartungsintervallen und Einweisungsstatus erfasst sind. Nutze außerdem eine einheitliche Vorlage für Einweisungsprotokolle – das spart Zeit und sorgt für klare Nachweise bei jeder Begehung.

Regierungspräsidium – Röntgenbegehung (Strahlenschutz)

Wenn Du in Deiner Praxis Röntgengeräte einsetzt, musst Du mit einer zusätzlichen Begehung rund um das Thema Strahlenschutz rechnen. Dabei prüfen die Behörden, ob Du die Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der Röntgenverordnung korrekt umsetzt.

Typische Prüfpunkte:

Fachkunde- und Aktualisierungsnachweise

Durchführung und Dokumentation der Konstanzprüfungen

Röntgenbuch oder digitale Aufzeichnungen

Zugänglichkeit von Strahlenschutzhinweisen für das Personal

Praxis-Tipp:

Überprüfe regelmäßig, ob alle Fachkundenachweise aktuell und die Konstanzprüfungen vollständig dokumentiert sind. Röntgenunterlagen sollten klar strukturiert, griffbereit und jederzeit nachvollziehbar sein – das wird bei der Begehung ganz genau geprüft.

Gewerbeaufsichtsamt oder Berufsgenossenschaft – Arbeitsschutzbegehung

Bei dieser Begehung geht es um den Schutz Deines Teams – also um Arbeitssicherheit, Gesundheit und klare Abläufe im Alltag. Die Prüfer orientieren sich dabei an den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und den DGUV-Vorschriften.

Und auch hier gilt: Viele Unterlagen zählen zu den verpflichtenden Bestandteilen eines funktionierenden Qualitätsmanagements – und fließen in die QM Richtlinien ein. Eine gute Vorbereitung spart Dir im Ernstfall Zeit und Stress.

Typische Prüfpunkte:

Gefährdungsbeurteilungen (inkl. Mutterschutz & psychischer Belastung)

Unterweisungen zu Sicherheit und Arbeitsorganisation

Schutzmaßnahmen bei Nadelstichverletzungen

Erste-Hilfe-Organisation und persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Praxis-Tipp:

Plane feste Termine für Sicherheitsunterweisungen, dokumentiere sie ordentlich und überprüfe regelmäßig Deine Erste-Hilfe-Ausstattung. So erfüllst Du nicht nur die Pflicht, sondern schützt auch Dein Team.

Und wenn Du noch keine klare Aufgabenverteilung im Team hast, dann wird es höchste Zeit. In meinem Artikel „Praxisorganisation Zahnarztpraxis: Schluss mit Chaos und Unklarheiten“ erfährst Du, wie Du Verantwortlichkeiten sinnvoll strukturierst.

Was wird geprüft? – Die 15 wichtigsten Anforderungen im Überblick

Bei nahezu jeder Begehung – ob durch das Gesundheitsamt, das Regierungspräsidium oder die Berufsgenossenschaft – werden bestimmte Anforderungen standardmäßig geprüft. Viele dieser Punkte ergeben sich direkt aus den gesetzlichen Vorgaben und den QM Richtlinien Zahnarztpraxis.

Wenn Du sie im Blick hast, erfüllst Du nicht nur die rechtliche QM Zahnarztpraxis Pflicht, sondern sorgst auch für Bei nahezu jeder Begehung – ob durch das Gesundheitsamt, das Regierungspräsidium oder die Berufsgenossenschaft – werden bestimmte Anforderungen standardmäßig geprüft. Viele dieser Punkte ergeben sich direkt aus den gesetzlichen Vorgaben und den QM Richtlinien Zahnarztpraxis.

Wenn Du sie im Blick hast, erfüllst Du nicht nur die rechtliche QM Zahnarztpraxis Pflicht, sondern sorgst auch für mehr Sicherheit, Struktur und Nachvollziehbarkeit im Praxisalltag.

Wartungen & Validierungen der Aufbereitungsgeräte
→ Nachweise für RDG, Siegelgerät und Autoklaven müssen für die letzten drei Jahre vollständig dokumentiert und nachvollziehbar sein.

Ausreichend Übertragungsinstrumente vorhanden
→ Hand- und Winkelstücke müssen nach jedem Patienten gewechselt werden – der Instrumentenbestand muss das eindeutig hergeben.

Lückenlose Tageschargen-Dokumentation
→ Jede Charge der Instrumentenaufbereitung muss dokumentiert, freigegeben und dem Patientenstrom nachvollziehbar zugeordnet sein.

Herstellerangaben zu allen Instrumenten & Materialien
→ Gebrauchsanweisungen (IFU) müssen verfügbar und aktuell sein – idealerweise digital oder als zentraler Ordner in der Aufbereitung.

Aktueller Hygieneplan – jährlich geprüft
→ Der Hygieneplan muss mindestens einmal jährlich überprüft, angepasst und unterschrieben werden – mit Datum und verantwortlicher Person.

Reinigungs- & Desinfektionspläne sichtbar & eingehalten
→ Arbeitsanweisungen für Flächen, Böden, Behandlungseinheiten etc. müssen sichtbar aushängen und praktisch umsetzbar sein.

Aufbereitung von Endo-Instrumenten nach Herstellerangabe
→ Endo-Instrumente (z. B. Feilen) müssen nach Herstellerangabe aufbereitet und deren Einsatz dokumentiert werden – keine pauschalen Verfahren!

Nachweise über alle Unterweisungen inkl. Inhalte
→ Unterweisungen (Hygiene, MPG, Arbeitsschutz etc.) müssen vollständig, datiert und mit nachvollziehbaren Inhalten dokumentiert

Gefährdungsbeurteilungen vollständig & aktuell
→ Alle Tätigkeiten, einschließlich Mutterschutz & psychischer Belastung, müssen durch eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung erfasst sein – mit Maßnahmenplan.

Arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt
→ Pflichtvorsorgen (z. B. Hepatitis B, Tätigkeiten mit Infektionsgefahr) müssen angeboten, dokumentiert und durch Betriebsärzte begleitet worden sein.

Schränke in Aufbereitung & Behandlung staubdicht
→ Insbesondere in der Aufbereitung müssen Schränke geschlossen und mit Gummilippe versehen sein – offene Regale sind hier nicht zulässig.

Vollständiges Medizinprodukteverzeichnis
→ Alle Geräte – von der Behandlungseinheit bis zum Pulsoximeter – müssen mit Seriennummer, Wartung, Einweisung und Inbetriebnahme dokumentiert sein.

Röntgenunterlagen vollständig & aktuell
→ Fachkunde, Konstanzprüfung, Röntgenbuch (digital oder analog), Gerätedaten und Anzeigen bei der Behörde müssen vollständig vorliegen.

Notfallmanagement vollständig organisiert
→ Notfallkoffer inkl. Zubehör, Medikamentenhaltbarkeit, Schulungsnachweise und ein klarer Ablaufplan müssen vorhanden und bekannt sein.

PSA & Erste Hilfe sichtbar und funktionstüchtig
→ Persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe, Schutzbrillen, Schürzen und Erste-Hilfe-Ausstattung müssen vollständig und griffbereit

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Artikel Empfehlung:

Du stehst noch ganz am Anfang Deiner Praxis oder planst eine Übernahme? Dann wirf unbedingt einen Blick in diesen Artikel: „QM Zahnarztpraxis Aufbau: Dein Leitfaden für die Gründungsphase”

Fazit

Praxisbegehungen sind kein Grund zur Nervosität – solange Du weißt, was geprüft wird und wie Du Dich am besten vorbereitest.

Viele der Punkte, die regelmäßig kontrolliert werden, ergeben sich direkt aus den QM Richtlinien für Zahnarztpraxen – wer hier rechtzeitig und systematisch arbeitet, spart im Fall der Fälle nicht nur Zeit, sondern auch Nerven.

Quick-Tipps zum Abschluss:

Nutze Checklisten für jede Begehungsart

Schule Dein Team regelmäßig – und dokumentiere es sauber

Plane jährlich eigene QM-Prüfungen ein

Halte Deine Unterlagen (digital oder analog) thematisch sortiert griffbereit

Du bist Dir nicht sicher, ob Deine Praxis wirklich bereit für die nächste Begehung ist?
In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Deinen aktuellen Stand – und klären, welche Maßnahmen sinnvoll sind, damit Du bei der nächsten Kontrolle entspannt und sicher durchkommst.

Die häufigsten Fragen zum Thema Begehung & QM Richtlinien für Zahnarztpraxen

Die QM Richtlinien für Zahnarztpraxen geben vor, wie Du die Qualität und Sicherheit in Deiner Praxis systematisch sicherstellst – und bilden damit eine wichtige Grundlage für jede behördliche Begehung.

Sie regeln unter anderem, dass Verantwortlichkeiten klar festgelegt, Prozesse dokumentiert und Hygiene-, Medizinprodukte- sowie Arbeitsschutzstandards eingehalten werden müssen.

Behörden nutzen diese Richtlinien als Maßstab, um bei Begehungen zu prüfen, ob Deine Praxis strukturiert, nachvollziehbar und regelkonform arbeitet.
Die Pflichten in Bezug auf das QM in Deiner Praxis ergeben sich aus den GBA-Richtlinien, die für alle Vertragszahnärzte verbindlich sind.

Du bist verpflichtet, ein systematisches Qualitätsmanagement einzuführen und fortlaufend zu betreiben. Dazu gehört unter anderem: die Dokumentation von Prozessen, regelmäßige Teambesprechungen und Schulungen, klare Zuständigkeiten, ein funktionierendes Hygiene- und Notfallmanagement sowie Nachweise über Unterweisungen und Geräteprüfungen.
Die GBA-Richtlinien schreiben zudem vor, dass Du Dein QM kontinuierlich weiterentwickeln und regelmäßig bewerten musst.
Praxisbegehungen finden nicht in festen Abständen, sondern meist anlassbezogen oder stichprobenartig statt – je nach Behörde. Zuständig sind hierbei unterschiedliche Stellen: das Gesundheitsamt (Infektionshygiene), das Regierungspräsidium (Medizinprodukte & Röntgen), sowie die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt (Arbeitsschutz).

In der Regel musst Du etwa alle 5–7 Jahre mit einer Begehung rechnen – häufiger, wenn Mängel festgestellt wurden oder Du neue Geräte oder Räume anmeldest.
Um Dich auf eine Begehung durch das Gesundheitsamt gut vorzubereiten, solltest Du vor allem Deine Hygienedokumentation im Blick haben. Dazu gehören ein aktueller Hygieneplan (inkl. Reinigungs- und Desinfektionsplänen), Schulungsnachweise für das gesamte Team, Impfstatus, Belehrungen nach IfSG sowie eine vollständige Aufbereitungskette mit Validierungsnachweisen.

Kontrolliere auch, ob Deine Instrumente nach Herstellerangaben aufbereitet werden und alle Unterlagen nachvollziehbar dokumentiert sind.
Wenn bei einer Praxisbegehung Mängel festgestellt werden, bekommst Du in der Regel eine schriftliche Mängelliste mit Frist zur Nachbesserung.

In den meisten Fällen handelt es sich um formale oder organisatorische Defizite, die Du mit vertretbarem Aufwand beheben kannst – zum Beispiel fehlende Nachweise, veraltete Hygienepläne oder unvollständige Unterweisungsdokumente.

Wichtig ist, dass Du die Punkte ernst nimmst, transparent kommunizierst und die Nachbesserung nachweislich dokumentierst. Nur bei wiederholten Verstößen oder grober Fahrlässigkeit drohen Bußgelder oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen.