Am 16.11.2016 ist die neue Richtlinie für ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in Kraft getreten. Die grundlegende Änderung besteht schon mal darin, dass es mit dieser Neufassung eine Richtlinie für Alle gibt. Man spricht hier von einer sektorenübergreifenden Richtlinie, die für Zahnärzte, Ärzte, Krankenhäuser und Psychotherapeuten gleichermaßen gilt. Ich habe mich eingehend mit der neuen Richtlinie befasst und möchte hiermit auf die Neuerungen der Richtlinie eingehen.
Viele Zahnarztpraxen sind sich immer noch nicht einig, ob Qualitätsmanagement Sinn oder Unsinn ist. Als zahnmedizinische Fachangestellte und QMB möchte ich gerne einen kleinen Einblick in meine persönlichen Ansichten geben. Als QM im Jahr 2006 zur Pflicht wurde, habe ich mir genau die gleiche Frage gestellt.