
Die Sachkundeauffrischung für die Aufbereitung von Medizinprodukten (MP) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung, die alle zwei Jahre in jeder Zahnarztpraxis erfolgen muss. Die Grundlage dafür bildet § 8 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Ohne eine gültige Sachkundeauffrischung drohen Beanstandungen bei Praxisbegehungen durch das Gesundheitsamt oder das Regierungspräsidium. In diesem Beitrag erfährst du:
✔ Warum die Sachkundeauffrischung in der Zahnarztpraxis Pflicht ist
✔ Was Behörden kontrollieren und welche Strafen drohen
✔ Typische Fehler, die bei Begehungen auffallen
✔ Wie eine Schulung dich und dein Team begehungssicher macht
Wenn du sicherstellen willst, dass deine Praxis die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sorgenfrei durch Begehungen kommt, dann ist diese Schulung genau das Richtige für dich!
Sachkundeauffrischung in der Zahnarztpraxis – Was sagt das Gesetz?
Laut § 8 Absatz 7 MPBetreibV gilt:
👉 "Der Betreiber darf mit der Aufbereitung nur Personen beauftragen, die hinsichtlich der Aufbereitung des jeweiligen Medizinproduktes über aktuelle Kenntnisse aufgrund einer geeigneten Ausbildung und einer einschlägigen Tätigkeit verfügen."
Das bedeutet:
✅ Alle Mitarbeitenden, die Medizinprodukte aufbereiten, müssen regelmäßig eine Schulung absolvieren
✅ Mindestens alle zwei Jahre ist eine 4-stündige Auffrischung erforderlich
✅ Dieser Nachweis wird bei Praxisbegehungen kontrolliert
Viele Zahnarztpraxen wissen nicht, dass nicht nur Hauptverantwortliche, sondern auch Vertretungskräfte eine aktuelle Sachkunde haben müssen. Wer länger als zwei Jahre keine Fortbildung hatte, muss die Schulung nachweisen.
Was fordern die Behörden? – Praxisbegehung im Fokus
Das Regierungspräsidium stellt in Begehungen regelmäßig Mängel fest:
"Bei der Begehung wurde festgestellt, dass das mit der Aufbereitung befasste Personal Kenntnislücken insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Fehlern und Mängeln aufweist. Im konkreten Fall betraf dies eine Person, die nur sporadisch vertretungsweise die Aufbereitung durchführt. Dies widerspricht § 8 Absatz 7 MPBetreibV."
"Die Beseitigung des Mangels kann nachgewiesen werden durch Vorlage der Sachkundenachweise aller Mitarbeiter*innen, die Medizinprodukte auch nur vertretungsweise aufbereiten."
Fehlt dieser Nachweis, kann die Praxis eine offizielle Beanstandung oder eine Frist zur Nachschulung erhalten.
Typische Fehler in der Zahnarztpraxis – Diese Mängel werden oft aufgedeckt
Viele Zahnarztpraxen haben Schwachstellen, die durch die Sachkundeauffrischung beseitigt werden können. Dazu gehören:
❌ Fehlende Anweisungen für die Instrumentenaufbereitung über Nacht
➡️ Es gibt keine klaren Vorgaben, wie abendliche Instrumente korrekt aufbereitet werden.
❌ Fehlende oder falsche Bohreraufbereitung
➡️ Bohrer werden nicht nach Herstellerangaben aufbereitet oder die Angaben liegen gar nicht vor.
❌ Keine Kenntnis der „Roten und Gelben Broschüre“ der AKI
➡️ Diese wichtigen Infobroschüren sind in vielen Zahnarztpraxen nicht vorhanden.
❌ Fehlerhafte Aufbereitung von Winkelstücken
➡️ Viele Praxen nutzen noch Dosensysteme oder Sterilisatoren, obwohl diese keine validierte Aufbereitung darstellen.
❌ Fehlender Hautschutz
➡️ Kein Hautschutzplan, fehlende Hautschutzcreme und Hautpflegecreme – viele Mitarbeitende kennen den Unterschied nicht.
❌ Unklarheiten bei der Flächendesinfektion
➡️ Was ist vollviruzid, was teilviruzid? Viele wissen nicht, welche Flächendesinfektion wann erforderlich ist.
❌ Keine Hygienekonzepte für MRSA und nosokomiale Infektionen
➡️ Viele Zahnarztpraxen haben keine schriftlichen Anweisungen für den Umgang mit Infektionspatienten.
❌ Wäscheaufbereitung entspricht nicht den Hygienevorgaben
➡️ Kein Hygienewaschmittel, keine klare Regelung zur Waschbeladung und Temperaturvorgaben.
❌ Keine Hygienetastaturen und -mäuse
➡️ Nicht-desinfizierbare Standard-Tastaturen sind in vielen Praxen noch im Einsatz.
❌ Fehlende Greifdisziplin im Behandlungszimmer
➡️ Viele Zahnarztpraxen unterscheiden nicht sauber zwischen kontaminierten und sauberen Bereichen – das fördert Keimverschleppung.
Begehungssicher dank meiner Schulung – So erfüllst du die Pflicht zur Sachkundeauffrischung
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