Arbeitszeiten in der Zahnarztpraxis zu dokumentieren, führt oft zu Chaos.
Warum?
Erstens fehlt vielen Praxen der Durchblick und die Klarheit in Sachen Anforderungen.
Zweitens fehlt oft die Dokumentation komplett oder ist für die Mitarbeiter nicht transparent und fair.
Folgendes Problem entsteht:
Im Falle einer Kontrolle oder eines Rechtsstreites, fehlt die Dokumentation und/oder Mitarbeitern fehlt das Vertrauen. Unmut macht sich breit. Daher sollte dieses Thema in der Praxis richtig aufgearbeitet werden.
Fakten zum Arbeitszeitgesetz in der Zahnarztpraxis
Gesetzliche Grundlagen
Erstens gilt für die Regelung der Arbeitszeiten das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Es sei denn, die angestellte Person ist noch minderjährig. In dem Fall gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) oder für schwangere Personen das Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Einhalten von gesetzlichen Arbeitszeitvorgaben
Gemäß ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten.
Die tägliche Arbeitszeit kann aber auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Achtung die Pause ist keine Arbeitszeit!
Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden eine Ruhepause von 45 Minuten zu gewähren.
Nach Ende der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0 bis 24 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, wie im Falle eines Notdienstes, müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben. Das ist nur in der Zahnklinik in der Regel wichtig.
Durch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen dürfen die Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden. Es sind Ersatzruhetage innerhalb eines Ausgleichszeitraums zu gewähren.
Die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit ist vom Arbeitgeber aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind mindestens 2 Jahre lang aufzubewahren. Nach der EuGH-Rechtsprechung aus dem Jahre 2019 ist eine darüberhinausgehende Erfassung der Arbeitszeiten anzuraten.
Zudem gehört eine Übersicht über die Arbeitszeiten in der Praxis zu den aushängepflichtigen Dokumenten.
Wie werden Schultage von Azubis gerechnet?
Bei Azubis werden Schultage als voller Arbeitstag von 8 Stunden gerechnet. Hierbei ist zu beachten, dass der Azubi mindestens 5 Schulstunden in der Schule ist. Sollte es einen Tag geben, an dem der Azubi weniger in der Schule ist hat die Praxis zu entscheiden, ob die Person noch in die Praxis kommen sollte.
Wer kontrolliert die Umsetzung?
Die Kontrolle erfolgt in der der Regel Stichpunktartik durch den Zoll. Das kommt allerdings selten vor im Alltag.
Wichtig ist aber auch zu beachten, dass im Falle eines Rechtsstreites zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, oder im Zuge eines Arbeitsunfalls, die Arbeitszeiten kontrolliert werden. Der Fall ist zwar nicht an der Tagesordnung, aber in diesen Fällen ist die exakte Einhaltung und gute Dokumentation bares Geld wert.
Praxistipp für die Umsetzung der Arbeitszeitregelung
Praxistipp: Die Arbeitszeiten sollten generell erfasst werden, so kommt es zu
keinen Problemen.Dies kann handschriftlich über Formulare erfolgen, oder auf digitalem Weg mittels App oder Software. Viele Praxissoftwares wie Dampsoft, Vismed für Qm oder
vergleichbare Softwares, haben die Arbeitszeiterfassung mit drin. Es können aber auch Apps verwendet werden wie die Zeiterfassung von TimeTac,
Crewmeister oder Pepito.
Zudem ist eine Verfahrensanweisung im QM sinnvoll, in der die Regelungen klar definiert sind. Gerade auch Ausgleiche für Notdienst, Überstunden und Regelungen für Toleranzzeiten pro Tag. Beispielsweise wenn die Mitarbeiter vor der offiziellen Arbeitszeit bereits kommen und sich einloggen.
Transparenz bei diesem Thema schafft Vertrauen, auch das Offenlegen der tatsächlichen Stunden durch das Zeiterfassungssystem. Hierzu ist es empfehlenswert, die Arbeitszeiten 1 x im Monat den Mitarbeitern zur Einsicht auszuhändigen.
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