Materialverwaltung in der Zahnarztpraxis - was Du über die Etikettencodes und Rückverfolgbarkeit wissen musst

Etikettencodes für Dentalprodukte gibt es schon seit Beginn der 1990er Jahre. Nun wird ihre Verwendung auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben, damit die medizinischen Artikel eindeutig zugeordnet und zurückverfolgt werden können.


Welche Vorteile bieten die Etikettencodes für Dentalprodukte?

Die Barcodes helfen Zahnarztpraxen dabei, ihren Lagerbestand zu organisieren und den Überblick über ihre Medizinprodukte zu behalten. Sie können auf diese Weise sicher und effizient identifiziert und dokumentiert werden. Haben die Produkte vom Hersteller keinen Etikettencode erhalten, können Praxen selbst Codes beim Empfang der Produkte anbringen. Diese sogenannten “Klebchen” werden anschließend gescannt und so in der Praxissoftware erfasst. Hier wird verzeichnet, dass das Produkt nun im Lager verfügbar ist.

Das Europäische Parlament hat in der Medizinprodukteverordnung (MDR) geregelt, wie medizinische Produkte markiert und registriert werden müssen. Dies dient der Sicherheit der Patienten: Ist ein Produkt mangelhaft und wird es zurückgerufen, soll es in Praxen eindeutig identifizierbar sein. So findet es seinen Weg nicht doch versehentlich in den Mund des Patienten, wo es seine Gesundheit gefährden kann.

Darüber hinaus ermöglicht die Etikettierung eine optimale Materialverwaltung, da die vorrätigen Produkte stets einsehbar sind. Auch die Mindesthaltbarkeitsdaten bleiben im Blick, wodurch abgelaufenen Produkten effizient entgegengewirkt wird.

 


Was ist der Unterscheid zwischen HIBC und GS1?

Der HIBC kennzeichnet medizinische Produkte wie Medikamente und Prothesen mit einem weltweit eindeutigen Code. Er beginnt mit einem “+”-Zeichen, worauf eine vierstellige Hersteller-Kennzeichnung und eine Artikelnummer mit bis zu 18 Zeichen folgen. Hersteller verwenden den HIBC, um die Fälschungssicherheit ihrer Produkte zu erhöhen und sie einfacher rückverfolgbar zu machen. Der Code kommt auch in Arztpraxen, Laboren, Chemiekonzernen und Blutbanken zum Einsatz, um verschiedenen gesetzlichen Auflagen zur Etikettierung zu entsprechen.

Der GS1-Strichcode wird zum Teil noch als EAN bezeichnet. Anders als der HIBC kann er unterschiedliche Daten enthalten wie zum Beispiel das Mindesthaltbarkeitsdatum des Produkts. GS1-Codes werden hauptsächlich in der Logistik genutzt, um Informationen über den Absender, die GTIN, die Versandnummer und die Stückzahl einer Palette zu speichern.



Was ist im Sinne der MDR zu scannen?

Laut der MDR sind alle medizinischen Artikel und In-vitro-Diagnostika eindeutig zu markieren und zu registrieren. Die so entstehenden Daten müssen der Öffentlichkeit in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. So sollen die Rückverfolgbarkeit und eine bessere Überwachung gewährleistet werden. Dabei sind die Zahnarztpraxen dazu verpflichtet, für die Gewährleistung der Dokumentation zu sorgen.

Mit einer Charge müssen Dentalprodukte rückverfolgbar versehen und gescannt werden, die mehr als 30 Tage im Mund des Patienten verbleiben und mindestens der Risikoklasse 2a entsprechen. Dies gilt zum Beispiel für Implantate, Füllungs- und Unterfüllungsmaterialien, Wurzelfüllungsmaterialien, Knochenersatzmaterialien, Stifte und Materialien für Sonderanfertigungen wie etwa KBR-Schienen oder ZE.

Nicht davon umfasst sind Materialien, die der Körper abbaut oder der Patient ausspuckt oder ausspült. Dazu gehören beispielsweise Anästhetika, Ätzgele oder Dontisolon. Auch schreibt die MDR nicht vor, dass Zahnarztpraxen jede einzelne Charge dokumentieren müssen. Es reicht aus, wenn ein rückverfolgbares System existiert, das die Zuordnung der Charge ermöglicht.