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Die neue QM-Richtlinie der G-BA - Was hat sich geändert?

Am 16.11.2016 ist die neue Richtlinie für ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in Kraft getreten.  Die grundlegende Änderung besteht schon mal darin, dass es mit dieser Neufassung eine Richtlinie für Alle gibt. Man spricht hier von einer sektorenübergreifenden Richtlinie, die für Zahnärzte, Ärzte, Krankenhäuser und Psychotherapeuten gleichermaßen gilt.

Ich habe mich eingehend mit der neuen Richtlinie befasst und möchte hiermit auf die Neuerungen der Richtlinie eingehen.

 

Folgende Themen wurden neu in der Richtlinie aufgenommen:

 

+ Schnittstellenmanagement

+ OP Checklisten bei mehreren operierenden Ärzten

+ Patientenbefragung

+ Mitarbeiterbefragung

+ Fehlermeldesysteme

+ Arzneimitteltherapiesicherheit

+ Schmerzmanagement

+ Sturzprophylaxe

 

Doch was hat man sich nun unter den neuen Punkten vorzustellen? Das möchte ich gerne genauer erläutern.

+ Schnittstellenmanagement

 

Auch ich stand am Anfang mit einem Fragezeichen da, als ich den Begriff Schnittstellenmanagement gelesen habe. Das wir Schnittstellen in der Praxis haben ist logisch, jedoch wie soll man diese managen? Im Schnittstellenmanagement geht es darum die verschiedenen Schnittstellen zu definieren und das natürlich schriftlich. Ich habe dazu eine Verfahrensanweisung erstellt. Zuerst habe ich alle unsere Schnittstellen aufgezählt. Dazu habe ich zwischen internen und externen Schnittstellen unterschieden. Interne Schnittstellen sind z.B. Rezeption und Behandlungszimmer und externe die Praxis und das Dentallabor. 

Nun geht es um den reibungslosen Austausch bzw. die Kommunikation der Schnittstellen. Wie genau man das ganze für sich definiert ist nicht festgehalten. Somit hat man genügend Freiraum sich das selbst zu gestalten. Man kann es entweder sehr ausführlich beschreiben, indem man festhält welche Schnittstelle welche Aufgaben und ggf. auch Probleme hat. Dazu kann man eine Tabelle als Schnittstellenkatalog anlegen. Oder man sagt sich, das brauchen wir nicht so ausführlich und definiert nur die Schnittstellen und wie sie zusammen laufen. Außerdem sollte man definieren wie man mit auftretenden Problemen zwischen den Schnittstellen umgeht. Zum Beispiel kann man hier festlegen, dass Probleme in der Teamsitzung besprochen und im Fehlermanagement aufgenommen werden.  

+ OP-Checklisten

 

Bei operativen Eingriffen, die unter mindestens zwei beteiligten Ärzten erfolgen, sind OP-Checklisten erforderlich. Die OP-Checklisten darf die Praxis selbst erstellen. Es geht darum Risiken und Vorfälle zu vermeiden. Zum Beispiel dass der falsche Zahn gezogen oder das Implantat an de falschen Stelle eingesetzt wird. Ein Beispiel für solch eine Checkliste gibt es unter folgendem Link: Link https://dgaz.org/informationsmaterialien/op-checklister

+ Patientenbefragung

 

Bei der Patientenbefragung geht es darum ein Feedback zu bekommen, mit der sich die Praxis weiter entwickeln kann. Der Praxis ist freigestellt was und wie sie die Patienten fragen möchte. Jede Praxis hat andere Anforderungen und Grundsätze. Es gibt Zahnarztpraxen die mögen einfach keine Fragebögen in der Praxis auslegen, sondern befragen die Patienten lieber persönlich und notieren ggf. selbst die Antworten auf einem Formblatt. Andere wiederum haben die Fragebögen im Wartezimmer liegen und stellen einen Abwurfkasten bereit oder versenden die Bögen mit der Rechnung in einem frankierten Rückumschlag. Es sollte für den Patient möglich sein, diesen anonym auszufüllen. Im QM ist die Vorgehensweise für die Befragung schriftlich zu definieren und Maßnahmen festzulegen, die für die Auswertung und Weiterentwicklung der Ergebnisse sorgen.

+ Mitarbeiterbefragung

 

Auch die Mitarbeiterbefragung gibt wertvolle Hinweise auf die tägliche Arbeit. Der Praxis ist auch hier freigestellt wie sie die Befragung durchführen möchte. Wir machen in der Praxis ein jährliches Mitarbeitergespräch, welches zwischen dem Chef und der Mitarbeiterin geführt wird. Die Termine werden vorab mit allen besprochen, so können beide Parteien sich darauf vorbereiten. Das Gespräch wird auf einem Formular dokumentiert. Hier kann es z.B. um Weiterbildungbedarf, die Mitarbeiter- und Chefzufriedenheit, das Gehalt und die Aufgabenbereiche in der Praxis gehen. Den Ablauf haben wir in unserem QM-Handbuch festgehalten.

+ Fehlermeldesystem

 

Das Fehlermanagement war schon in der letzten Verfassung der Richtlinie Thema. Da geht es darum, aufgetretene oder potentielle Fehler zu erfassen und Maßnahmen festzulegen. Die Pflicht eines Fehlermeldesystems ist jedoch neu. Ein Fehlermeldesystem stellt einen wesentlichen Bestandteil eines Fehlermanagements dar. In Kliniken ist dies schon lange integriert und somit möglich anonym aufgetretene Fehler zu dokumentieren und mit anderen zu besprechen. In der Zahnmedizin wurde solch eine anonyme Plattform vor circa 12 Monaten ins Leben gerufen. "Cirs dent - Jeder Zahn zählt" ist eine Plattform, auf der Zahnärzte anonym aufgetretene Probleme diskutieren können. Jede Praxis hat dazu ein Passwort bekommen. Wer keins hat, kann sich bei der zuständigen KZBV erkundigen und ein neues beantragen.

+ Arzneimitteltherapiesicherheit

 

Dieses lange Wort sorgte auch bei mir für ein langes Gesicht. Was soll man sich darunter bitte vorstellen? Letzendlich geht es darum Medikationsfehler und die damit verbundenen Risiken zu vermeiden. Bei den Hausärzten ist seit Oktober die Ausstellung eines Medikationsplans pflicht. In der Zahnarztpraxis haben wir es in der Regel nicht mit komplexen Medikationen zu tun. Es ist aber wichtig, die Medikation oder aber auch die Probleme mit manchen Medikamenten zu kennen. Z.B. ist die Einnahme von Bisphosphonaten für uns eine wichtige Information. Also soll unter diesem Punkt einfach darauf geachtet werden, dass wir die Medikation der Patienten abfragen und dokumentieren, mit dem Hausarzt ggf. Rücksprache halten, unsere Medikation genau dokumentieren und auf Unverträglichkeiten gegenüber Medikamenten achten. Und genau dieser Umgang mit diesen Informationen und dessen Umsetzung muss von der Praxis definiert und festgehalten werden.

+ Schmerzmanagement

 

In dem Bereich Schmerzmanagement geht es im Grunde um etwas, das wir sowieso schon täglich umsetzen. Es geht um die Erfassung von Schmerzen wenn der Patient als Notfall in die Praxis kommt, um bevorstehende Schmerzaufklärung bei Eingriffen und ihre Therapie. Es geht um die individuelle Versorgung des Patienten bei akuten oder chronischen Schmerzen. Die Umsetzung kann unterschiedlich aussehen. Man kann einfach einen kleinen Text in das QM-Handbuch schreiben, indem man erläutert, wie man Schmerzen, Schmerzaufklärung und ihre Behandlung umsetzt. Man kann aber auch eine Checkliste erstellen, auf der man die unterschiedlichen Schmerzarten und dessen Bearbeitung bzw. Umsetzung erläutert und abfragt. Auch hier ist der Praxis offen gelassen, wie sie damit umgeht.

+ Sturzprophylaxe

 

Dieser Bereich hat zum Ziel, Stürze zu vermeiden oder Sturzfolgen zu minimieren. Im Grunde bedeutet das für die Zahnarztpraxis, dass Stolperfallen wie Dekogegenstände vermieden werden, gehbehinderte Patienten gestüzt und kreislaufschwache Patienten versorgt werden. Auch hier sollte ein kleiner Text im QM-System dokumentiert werden.

 

Damit sind wir auch schon am Ende der Neuerungen angekommen. Ich hoffe für alle sind die einzelnen Punkte etwas klarer und es steht der Umsetzung nichts mehr im Wege.

 

Quelle Foto: Fotolia 

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